Satzung Tauschring Lowi e.V.

Download PDF Satzung LoWi e.V. Neufassung vom 14.08.2022

 SATZUNG des „LoWi e.V.“ 

Münster, den 04.01.1996/ Neufassung vom 18.03.1996/ Neufassung vom 27.05.2010/ Neufassung vom 06.05.2011/ Neufassung vom 30.07.2013/ Neufassung vom 12.09.2014/ Neufassung vom 09.03.2018/ Neufassung vom 14.08.2022 

I. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 

II. Ziel und Zweck des Vereins 

III. Selbstverständnis des Vereins 

IV. Mitgliedschaft 

V. Organe des Vereins 

VI. Die Mitgliederversammlung 

VII. Der Vorstand 

VIII. Satzungsänderung 

IX. Auflösung 

I. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 

Der Verein trägt den Namen „LoWi e.V.“. 

Der Verein hat seinen Sitz in Münster 

Der Verein ist in das Vereinsregister in Münster eingetragen 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

II. Ziel und Zweck des Vereins 

1. Ziel und Zweck des Vereins ist die Ermöglichung von fairen Tauschvorgängen in Form von Dienstleistungen und Waren mittels Talenten. 

2. Weiteres Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung und des Wohlfahrtswesens. 

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 

-Durchführung erzieherischer und bildender Maßnahmen (in Form von Diskussionsveranstaltungen, Seminaren, praktische Projekte etc.) zu Fragen der sozialen, ökologischen und lokalen Ökonomie, der Ökonomischen Selbsthilfe und gegenseitigen Nachbarschaftshilfe 

-Aufbau und Betreuung von Selbsthilfegruppen zu Förderung der ökonomischen Selbsthilfe/ der privaten und öffentlichen Wohlfahrt 

-Organisation von Diskussionsprozessen (z.B. Diskussionsveranstaltungen etc.), die dem internationalen Austausch von Ideen und Erfahrungen vor allem im Bereich der sozialen, ökologischen und lokalen Ökonomie dienen. 

-Die Vermittlung von Informationen und das Herstellen von Kontakten und Interessierten und Betroffenen im Rahmen der Nachbarschaftlichen Selbsthilfe 

III. Selbstverständnis des Vereins 

1. Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendendungen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 

IV. Mitgliedschaft 

1. Mitglied kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinszwecke mitarbeiten will und die Grundsätze a)-g) des Vereins anerkennt: 

Die Tauschaktivitäten der Mitglieder werden über die vereinseigene Verrechnungseinheit Talent (Tl.) verrechnet. Talent-Beträge können nicht in Euro eingefordert werden. Beim Tausch von Dienstleistungen ist ein Stundensatz von 20 bis 30 Talenten zu vereinbaren. 

a) Die Tauschaktivitäten der Mitglieder werden über die vereinseigene Verrechnungseinheit Talent (Tl.) verrechnet. Talent-Beträge können nicht in Euro eingefordert werden. Beim Tausch von Dienstleistungen ist ein Stundensatz von 20 bis 30 Talenten zu vereinbaren. 

b) Einvernehmlich können die Tauschpartner auch Vereinbarungen ohne Talentverrechnung treffen. Dabei handelt es sich dann um Schenkungen. 

c) Buchungsanweisungen, die das Limit überschreiten, werden nicht verbucht. 

d) Der LoWi e.V. ist in allen seinen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent. 

e) Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Mitglieder. 

f) LoWi e.V. haftet weder für an Mitglieder gerichtete Steuer- und Sozialversicherungsforderungen, nicht für ungedeckte Buchungsaufträge noch für Unfallschäden. Der LoWi e.V. übernimmt keine Garantie für Wert, Zustand oder Qualität der Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. 

g) Der Verein kann sich zur Umsetzung des Vereinszwecks auch elektronischer Plattformen bedienen. Dies können z.B. Homepage, Buchungssoftware und/oder Mailinglisten sein. Das zur Verfügung gestellte Konto in der Buchungssoftware wird vom Mitglied selbständig geführt. Jedes Mitglied kann nur ein Konto eröffnen. Offliner werden in Form von ausgedruckten Listen über Angebote und Nachfragen unterrichtet. 

2. Mitglied kann auch eine Gemeinschaft werden, z.B. Familie, Ehe, Lebenspartnerschaft, Wohngemeinschaft. 

3. Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet der Vorstand. 

4. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, den Tod oder durch Ausschluss. Ein Mitglied kann nur austreten, wenn sein Talentkonto ausgeglichen ist (d.h. Kontostand = 0 Talente). 

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden: 

a) wegen vereinsschädigenden Verhaltens 

b) wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags oder Überschreiten der von der Mitgliederversammlung festgelegten Talentgrenze trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung. 

c) Der Vorstand kann im Rahmen eines Ausschlussantrages ein Mitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung sperren. 

5. Der Verein kann Mitgliedsbeiträge in Talenten und Euro erheben. Über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten beschließt die Mitgliederversammlung. Der Euro-Mitgliedsbeitrag wird bargeldlos erhoben. 

6. Die Kündigung seitens des Mitglieds ist jederzeit möglich. Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. 

7. Ein Mitglied kann aufgrund seines Alters, wegen Umzugs, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen beim Vorstand eine außerordentliche Mitgliedschaft beantragen, wenn keine Tauschaktivitäten mehr vorgenommen 

werden, sie/er jedoch weiter in eingeschränktem Maß am Vereinsleben teilnehmen möchte. Voraussetzung ist ein ausgeglichenes Talentkonto. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Die außerordentliche Mitgliedschaft berechtigt zum: 

a) jährlichen Erhalt einer elektronisch übermittelten Mitgliederliste; 

b) Erhalt von Nachrichten aus der Info-Mailingliste und von Vorstandsnachrichten; An- und Abmeldung geschieht über den Vorstand: 

c) Erhalt der Talentseiten online; 

d) Zugang zum internen Bereich der Homepage; 

e) Besuch der Mitgliederversammlung; es ein Mitspracherecht, jedoch kein Antrags- oder Stimmrecht; 

f) Besuch der Veranstaltungen des LoWi e.V.; falls der Besuch mit Kosten und/oder Eintritt verbunden ist, kann dies in Euro beglichen werden (Wechselkurs 1 Euro = 2 Talente). 

Die Punkte a) bis d) erfordern einen Internet-Zugang und einen E-Mail-Account. 

Die außerordentliche Mitgliedschaft kann auch durch Beschluss der Mitgliederversammlung als Ehrenmitgliedschaft einem ausscheidenden Mitglied oder einer der von LoWi e.V. in besonderer Weise nahestehenden Person verliehen werden. Die außerordentliche Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstandes, die Ehrenmitgliedschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung entzogen werden. 

V. Organe des Vereins 

Organes des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 

VI. Die Mitgliederversammlung 

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand mit Ladungsfrist von 4 Wochen einzuberufen. Die Einladung der Mitglieder mit Internet-Anschluss (Onliner) erfolgt per E-Mail, die Einladung der Mitglieder ohne Internet-Anschluss (Offliner) per vereinseigenem Kurierdienst oder per Post. Auf Wunsch können Mitglieder mit Internet-Anschluss die MV-Einladung auch in gedruckter Form bekommen. Für die Aktualität und Erreichbarkeit der Adressen ist das Mitglied selbst verantwortlich. Einer postalischen Einladung bzw. Zustellung durch den vereinseigenen Kurierdienst aller Mitglieder bedarf es nur in Fällen der Änderung/ Ergänzung des §2 (Ziel und Zweck des Vereins) oder zur Herbeiführung eines Beschlusses nach §9 (Auflösung des Vereins) 

1.a) Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung (Online-Verfahren in gesichertem Kommunikationsraum) abgehalten werden. Auch eine Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung ist möglich. Die erforderlichen Zugangsdaten für die Teilnahme an virtuellen Versammlungen werden dem Mitglied spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. 

1.b) Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern per Post oder per E-Mail mit einer Frist von 3 Wochen zur Stimmabgabe vorgelegt. 

Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen. 

VII. Der Vorstand 

1. Der Vorstand besteht mindestens aus: 

-der/dem Vorsitzenden 

-der/dem Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit 

-der/dem Kassierer/in 

-der/dem Geschäftsführer/in 

-der/dem Schriftführer/in 

und kann jederzeit um bis zu zwei Stellvertreter/-innen der/ des Vorsitzenden erweitert werden. 

Der LoWi e.V. wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch: 

zwei Vorstandsmitglieder, wobei ein Vorstandsmitglied der/die Vorsitzende oder der/die Geschäftsführer/in sein muss. 

2. Der Verein bemüht sich darum, dass der Vorstand zu mindestens 40% aus Männern und zu mindestens 40% aus Frauen besteht. 

3. Der Vorstand wir für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. 

4. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. 

VIII. Satzungsänderung 

Satzungsänderungen bedürfen der Stimmenmehrheit von 2/3 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung der neue Satzungstext beigefügt worden war. 

IX. Auflösung 

1. Die Auflösung kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erfolgen. Über die Auflösung kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde. 

2. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Institution.